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Erschließungsbeiträge


Allgemeine Informationen

Für die erstmalige Erschließung eines Grundstückes mit einer Straße erhebt die Stadt Gedern Erschließungsbeiträge.

 

Die Kosten für den Straßenbau werden anhand der Grundstücksflächen oder der zulässigen Geschossflächen auf die einzelnen Grundstückseigentümer verteilt. Dabei ist es in der Regel nicht relevant, ob ein Grundstück bebaut ist oder nicht.

 

Der Anteil der Gemeinde beträgt 10 % der Kosten.

 

Für eine spätere Erneuerung oder Verbesserung der Straße erhebt die Stadt Straßenbeiträge.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Finanzverwaltung
Schlossberg 7
63688 Gedern