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Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendschutzgesetz


Allgemeine Informationen

Untersuchungsberechtigungsscheine werden nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr für eine I., II. oder III. Untersuchung während der Lehre ausgestellt.


Notwendige Unterlagen

Es werden Angaben über Name, Anschrift und Geburtsdatum, sowie um die wievielte Untersuchung es sich handelt, benötigt.

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Schlossberg 7
63688 Gedern

Susanne Obleser
Zimmer 108
Schlossberg 7
63688 Gedern
Telefon (06045) 6008-27
Telefax (06045) 6008-33