Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendschutzgesetz
Allgemeine Informationen
Untersuchungsberechtigungsscheine werden nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr für eine I., II. oder III. Untersuchung während der Lehre ausgestellt.
Notwendige Unterlagen
Es werden Angaben über Name, Anschrift und Geburtsdatum, sowie um die wievielte Untersuchung es sich handelt, benötigt.Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtSchlossberg 7
63688 Gedern
Susanne Obleser
Zimmer 108
Schlossberg 7
63688 Gedern
(06045) 6008-27
(06045) 6008-33