Wahlscheinbeantragung
Allgemeine Informationen
Mit einem Wahlschein kann man auch in einem anderen Wahllokal im selben Wahlkreis wählen.
Zur Beantragung der Briefwahl muß die Wahlkarte, die auf der Rückseite unterschrieben sein muß, vorgelegt werden. Kann ein Briefwähler zur Abholung der Unterlagen nicht persönlich erscheinen, kann auf der Rückseite der Wahlkarte eingetragen werden, wer die Unterlagen abholt. Die abholende Person muss die Aushändigung der Unterlagen quittieren. Sollten die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig per Post zugesandt werden können, können unter Vorlage einer Vollmacht die Unterlagen von einer anderen Person in Empfang genommen werden.
Sie können die Briefwahl aber auch mit einer formlosen E-Mail oder auch online auf unserer Internetseite beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an, da eine Bearbeitung sonst nicht erfolgen kann:
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Wahlbezirk und Wählerverzeichnisnummer (zu finden auf der Wahlbenachrichtigung)
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtSchlossberg 7
63688 Gedern
Susanne Obleser
Zimmer 108
Schlossberg 7
63688 Gedern
(06045) 6008-27
(06045) 6008-33