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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter http:/www.gedern.de veröffentlichte Website  der Stadt Gedern

 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,

unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des

Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4

der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf 

  • einer am 15.08.2026 durchgeführten Selbstbewertung

     

     

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor

genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sollen mit einem geplanten Relaunch der Seite behoben werden.

 

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

[Bitte alle Barrieren aufführen. Bei gleichen Barrieren, können diese gruppiert

werden.]

 

Barriere:

  1. Beschreibung

Kontrastverhältnis (teilweise)

Links nicht einfach lesbar (CMS-abhängig)

Überschriftenelemente sind nicht in einer fortlaufenden absteigenden Reihenfolge angeordnet

 

  1. Maßnahmen

Es ist ein kurzfristiger Relaunch der Webseite geplant.

 

 

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt und zuletzt am 01.09.2026 überprüft

und aktualisiert. 

 

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Gedern - Steffen Brill FBL FB I - 06045-60080

 

 

Durchsetzungsverfahren 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine 

zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und

Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT 

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail:  

 

Durchsetzung beantragen

 

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