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Ortsgericht, Geschäftsführung


Allgemeine Informationen

Vorbereitung und Entgegennahme von ortsgerichtlichen Unterschriftsbeglaubigungen,

  • Entgegennahme und Vorbereitung von ortsgerichtlichen Schätzungen

  • (Gebäude/Grundstücke/Eigentumswohnungen)

  • Vorbereitung von Vollmachten und Entgegennahme der Unterschriften,

  • Führung und Abrechnung der Ortsgerichtskasse

  • Schriftlichkeiten mit dem Amtsgericht

  • Aufnahme von Sterbfallsanzeigen für das Amtsgericht

  • Vorbereitung und Mitwirkung bei Nachlaßsicherungen

zuständiges Amtsgericht

Amtsgericht Büdingen

Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen

Tel.: 06042/982-0

Fax: 06042/982-101

 

Ortsgerichtsvorsteher Gedern

Jürgen Balser

Gartenstr. 29

63688 Gedern

Tel. 0151 – 4632 5872

Mail: 


Gebühren

Beglaubigungen

Unterschriften werden vom Ortsgericht beglaubigt. Die Unterschriften müssen vor Ort geleistet werden. Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet 7,50 €.

 

Gebäude- und Grundstücksschätzungen

Das Ortsgericht kann eine Schätzung eines Gebäudes oder Grundstückes gegen Gebühr durchführen. Die Gebühr richtet sich nach dem Schätzwert.


Ansprechpartner

Ortsgericht (Geschäftsführung)
Schlossberg 7
63688 Gedern