Ortsgericht, Geschäftsführung
Allgemeine Informationen
Vorbereitung und Entgegennahme von ortsgerichtlichen Unterschriftsbeglaubigungen,
Entgegennahme und Vorbereitung von ortsgerichtlichen Schätzungen
(Gebäude/Grundstücke/Eigentumswohnungen)
Vorbereitung von Vollmachten und Entgegennahme der Unterschriften,
Führung und Abrechnung der Ortsgerichtskasse
Schriftlichkeiten mit dem Amtsgericht
Aufnahme von Sterbfallsanzeigen für das Amtsgericht
Vorbereitung und Mitwirkung bei Nachlaßsicherungen
zuständiges Amtsgericht
Amtsgericht Büdingen
Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen
Tel.: 06042/982-0
Fax: 06042/982-101
Ortsgerichtsvorsteher Gedern
Jürgen Balser
Gartenstr. 29
63688 Gedern
Tel. 0151 – 4632 5872
Mail:
Gebühren
Beglaubigungen
Unterschriften werden vom Ortsgericht beglaubigt. Die Unterschriften müssen vor Ort geleistet werden. Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet 7,50 €.
Gebäude- und Grundstücksschätzungen
Das Ortsgericht kann eine Schätzung eines Gebäudes oder Grundstückes gegen Gebühr durchführen. Die Gebühr richtet sich nach dem Schätzwert.
Ansprechpartner
Ortsgericht (Geschäftsführung)Schlossberg 7
63688 Gedern