Polizeiliche Anmeldung |
im Einwohnermeldeamt, Rathaus, Zimmer 108.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
oder ausnahmsweise nach individueller Absprache
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Ausweispapiere |
zur Anmeldung bitte Personalausweis und Pass mitbringen, da Ihre Anschrift geändert werden muss.
An-, Um- und Abmeldung im Einwohnermeldeamt, Rathaus, Zimmer 108.
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Steuerabteilung und Müllentsorgung |
Bei unserer Steuerabteilung können Sie Ihren Hund anmelden und können Müllgefäße an- und abmelden. Dort erhalten Sie Gelbe Säcke, Windelsäcke und auch den Abfallkalender, dem sie die jeweiligen Abfuhrtage entnehmen können.
Weitere Informationen zur Müllentsorgung erhalten Sie darüber hinaus auch direkt beim Abfallwirtschaftsbetrieb Wetterau |
An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen |
Bei einem Wohnungswechsel, müssen Sie Ihre Fahrzeugpapieren umschreiben lassen. Bei einem Umzug innerhalb des Wetteraukreises kann unser Bürgerbüro die Adresse ändern. Ziehen Sie aus einem anderen Kreis zu oder sollen zusätzlich noch weitere Änderungen nötig sein, können Sie die Ummeldung bei folgenden Zulassungsstellen unter Vorlage von Kraftfahrzeugbrief und -schein erledigen:
Zulassungsstelle des Landratsamtes:
Berliner Str 31
63654 Büdingen
Tel: 06042 / 989-0
oder
Zulassungsstelle bei der Stadt Nidda
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel:06043 / 8006 121 - 123
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Stadtanzeiger |
Wichtige Informationen über das aktuelle Geschehen und die verschiedensten Vorgänge in der Stadt liefert der Gederner Anzeiger, der jedes Wochenende kostenlos an alle Haushalte verteilt wird. |
Lohnsteuerjahresausgleich/ Einkommensteuererklärung |
Finanzamt Nidda
Schillerstr. 38
Nidda
Tel.: 06043 805-0
Steuerformulare erhalten Sie in unserem Bürgerbüro.
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Kindergarten |
Wenn Sie fragen zu einem Kindergartenplatz haben, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Kindergarten. Individuelle Fragen zu den Einrichtungen und deren Konzept beantwortet Ihnen die Gesamtleitung der Kitas, Frau Myriam Jez unter der Tel. 06045-1320 oder die Sachbearbeiterin im Rathaus, Frau Elisabeth Schick unter der Tel. 06045-600837
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Wasser/Abwasser |
Schuldner der Wasser- bzw. Abwassergebühr ist nach den entsprechenden Vorschriften der Stadt Gedern der Grundstückseigentümer. Sie sollten auf folgendes achten:
1. Bei einem Eigentümerwechsel sollte der Zählerstand zusammen mit den Daten des neuen Eigentümers an die Steuerverwaltung mitgeteilt werden.
2. Es muss bei erstmaligem Anschluss des Gebäudes ein Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gestellt werden.
Sollten Sie Mieter sein erfolgt die Abrechnung mit dem Eigentümer über die Nebenkostenabrechnung. Ein Mieterwechsel löst bei der Stadtverwaltung keinen Vorgang aus. |
Vereine/Freizeit |
In der Stadt Gedern gibt es viele Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung. So bietet z.B. der Gederner See im Sommer die Möglichkeit des Wassersports und der Erholung. Im Hallenbad kann man ganzjährig schwimmen und weiter gibt es jede Menge Vereine, die viele Sport- und Freizeitbeschäftigungen anbieten. |
Stromversorgung |
Sie müssen einen Stromlieferungsvertrag mit einem frei wählbaren Energieversorger abschließen. Dies gilt für Eigentümer und Mieter. |
Einzugsermächtigung |
Sie haben laufende Zahlungen an die Stadt Gedern zu entrichten?! z. B. Kindergartengebühren, Grundsteuer usw. Dann nutzen Sie doch die Möglichkeit der Einzugsermächtigung. Sie ersparen sich damit unnötige Mahnungen. Die Ermächtigung ist jederzeit widerrufbar. |
Formulare |
Hier finden Sie alle Formulare online oder per pdf der Stadt Gedern. |
Post |
Wenn Sie zuziehen, stellen Sie bei Ihrem bisherigen Wohnort einen Nachsendeantrag. |
Telefon |
Für den Anschluss eines Telefons wenden Sie sich bitte an einen Provider Ihrer Wahl. |
Allgemein |
Sie sollten außerdem noch an folgende Stellen denken: - Hausbank - Versicherung - Arbeitgeber - Arzt - Krankenkasse |