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Straßenbeiträge


Allgemeine Informationen

Die Stadt Gedern erhebt für den Um- oder Ausbau von Straßen Beiträge.

 

Die Kosten für den Straßenbau werden anhand der Grundstücksflächen oder der zulässigen Geschoßflächen auf die einzelnen Grundstückseigentümer verteilt. Dabei ist es in der Regel nicht relevant, ob ein Grundstück bebaut ist oder nicht.

 

Der Anteil der Gemeinde richtet sich nach der Funktion der Straße.

Die Stadt trägt 25 % des beitragsfähigen Aufwands, wenn die Verkehrsanlage überwiegend dem Anliegerverkehr, 50 %, wenn sie überwiegend dem innerörtlichen und 75 %, wenn sie überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Finanzverwaltung
Schlossberg 7
63688 Gedern