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Chlorungsmaßnahme gilt weiter Abkochgebot entfällt

Gedern, den 02. 06. 2023

!!!   Achtung Wichtige Mitteilung   !!!

 

 

AKTUALISIERTE MELDUNG-STAND 02.06.2023!!!

 

Wichtige Mitteilung an alle Haushalte im Versorgungsgebiet Wenings, Wernings und Schönhausen, sowie die Aussiedlerhöfe An der Katzenhecke, An der stumpfen Kirche und In der alten Wiese

 

Chlorungsmaßnahme gilt weiter

Abkochgebot entfällt

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

aufgrund der seit dem 24.05.2023 bekannten mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers in Ihrem Versorgungsgebiet ist es erforderlich, das Trinkwasserleitungsnetz gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung leicht zu chloren.

 

Das vorherige Abkochen des Trinkwassers ist nicht mehr notwendig.

 

Personen mit einer Chlorallergie und Säuglinge mit Flaschennahrung sollten bis zum Ende der Maßnahme auf abgepacktes Trinkwasser ausweichen. Auch zur Einnahme von Medikamenten sollte auf abgepacktes Trinkwasser zurückgegriffen werden.

Das Wasser kann weiterhin zur Körperreinigung verwendet werden.

Eine Entleerung der Warmwasser-Bereiter ist nicht erforderlich.

Gechlortes Wasser ist für Aquarien ungeeignet.

 

Die Durchführung der Chlorungsmaßnahme ist mit dem Gesundheitsamt des Wetteraukreises

abgestimmt.

 

Nach Abschluß dieser Maßnahme werden Sie erneut informiert. Bitte beachten Sie hierzu die Aktualisierungen auf unserer Internetseite www.gedern.de, in der meinort.app für Gedern oder dem Kreis-Anzeiger.

 

Bei Rückfragen wenden sie sich an:

Frau Oechler (Betriebsleiterin)                                       (0 60 45) 60 08-46

Tel:      Bauverwaltung                                                 (0 60 45) 60 08-19